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Internet-Recht: DSL-Geschwindigkeit langsamer als bestellt – das können Sie tun

Bis zu 100 MBit/s – das versprechen viele DSL-Anbieter in der Werbung. Doch oft ist die Geschwindigkeit langsamer als bestellt. Welche Rechte Sie in solchen Fällen haben und wie Sie am besten vorgehen, klären wir anhand von Rechtsprechung und Gesetz.

 

DSL-Geschwindigkeit: Ab wann ist das Internet „zu langsam“?

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Wie schnell Ihre Internet-Verbindung ist, hängt primär vom Vertrag und der Leitung zu Ihrem Haus ab. Werfen Sie deshalb zunächst einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen, um Ihre gebuchte Geschwindigkeit zu ermitteln. Gängig sind heute Downstreams von 25, 50 und 100 MBit/s, aber auch Werte wie 16 oder 32 MBit/s sind nicht selten.

  • Aus diesen Angaben können Sie selbst Ihre potentielle Download- und Uploadgeschwindigkeit errechnen. Der wahre Wert lässt sich dann mit einem DSL-Speedtest ermitteln.
  • In den meisten Fällen werden Ihre gemessenen Werte nicht ganz an die gebuchte Geschwindigkeit herankommen. Das wissen auch die DSL-Anbieter und formulieren ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschickt zu ihren Gunsten. Hier finden Sie beispielsweise versprochene Leistungen von „bis zu 16 MBit/s“ oder gar Erklärungen, dass eine stabile und hohe Bandbreite nicht garantiert werden kann.
  • Auf diese sogenannten „Bis-zu-Klauseln“ werden Sie meist verwiesen, wenn Sie sich wegen einer zu langsamen Verbindung an Ihren Anbieter wenden. Doch kann es wirklich rechtens sein, dass Sie durch eine solche Klausel statt 16 MBit/s nur 5 Mbit/s bekommen, aber den vollen Preis bezahlen? Natürlich nicht.
  • Kleinere Einbußen und Schwankungen müssen Sie allerdings hinnehmen. Ab wann die Grenze des Unzumutbaren erreicht ist, haben über die Jahre mehrere Gerichte in unterschiedlichsten Einzelfällen entschieden.

Zu langsames Internet: Recht zur außerordentlichen Kündigung

  • So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11) im Sinne eines Verbrauchers, dessen DSL-Geschwindigkeit deutlich zu gering ausfiel. Die Richter entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 S. 2 BGB) zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Mit anderen Worten: Der Kläger konnte ohne Fristsetzung kündigen, da weniger als 50 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit genutzt werden konnten.
  • Mit einem Urteil vom 07.05.2009 hat auch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) entschieden, dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die tatsächliche Bandbreite weniger als die Hälfte beträgt. Hier stützte das Gericht die außerordentliche Kündigung zwar auf § 626 BGB, im Ergebnis macht das aber keinen Unterschied.
  • Ähnlich sah es auch das Amts­gericht München am 07.11.2014 (Az.: 223 C 20760/14). Nach Meinung der Richter darf der Kunde wegen Wegfalls der Geschäfts­grund­lage außer­ordentlich kündigen, wenn bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s dauer­haft nur 6 Mbit/s ankommen. Die AGB-Klausel stehe dem in einem solchen Fall nicht entgegen.
  • Neben einem Recht auf außerordentliche Kündigung könnte Ihnen sogar noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. So sprach etwa das Amtsgericht Montabaur in seinem Urteil vom 04.08.2008 (Az.: 15 C 168/08) einem Kunden die Extra-Kosten für einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu.

Internet-Recht: Nicht jeder Fall ist gleich

Die Urteile zeigen, dass Gerichte immer wieder zugunsten der Verbraucher entscheiden und insbesondere außerordentliche Kündigungen bei zu geringer Bandbreite zulassen. Trotzdem fehlen bis heute eine höchstrichterliche Rechtsprechung und eine klare Gesetzeslage.

  • Aus diesem Grund sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung suchen, wenn Ihre DSL-Geschwindigkeit zu niedrig ist. Prüfen Sie Ihre Bandbreite zuvor sicherheitshalber an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten und protokollieren Sie die Ergebnisse.
  • Bleibt Ihre Bandbreite dauerhaft unter den versprochenen Werten, können Sie eine außerordentliche Kündigung – gestützt auf § 626 BGB oder § 313 Abs. 3 S. 2 BGB – erwägen. Passende Vorlagen finden Sie bei uns zum kostenlosen Download. Stellen Sie aber auf keinen Fall einfach die Zahlungen an Ihren Anbieter ein.
  • Ob Ihr Anbieter die Kündigung akzeptiert und ob diese gerechtfertigt ist, hängt allerdings immer vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich deshalb am besten mit Ihren Messergebnissen und den Vertragsunterlagen an einen Anwalt, bevor Sie eine Kündigung aussprechen oder weitere Schritte einleiten.

Haben Sie bei Ihrem alten Anbieter gekündigt, geht die Suche nach einem neuen DSL-Tarif los. Mit unserem DSL-Vergleichsrechner treffen Sie dieses Mal die richtige Wahl und können jede Menge Geld sparen.

Windows 10: Die eigene Bandbreite nicht für Windows-Updates anderer User freigeben

Von Tauschbörsen kennen wir bereits die Praxis, dass bei Torrents die verfügbare Bandbreite des eigenen Modems geteilt wird, damit auch andere User schnell an ihre gewünschten Daten kommen. Diese Technik macht sich auch Microsoft ohne unsere Einwilligung zunutze, damit die Anderen schneller an ihre Windows-10-Updates kommen. Nutzer mit einer großen Bandbreite mag das zwar nicht ganz so behindern, aber es gibt auch viele Gebiete, in denen kein Highspeed-Internet möglich ist. Hier könnte es zu gravierenden Einschnitten kommen. In den Einstellungen lässt sich daher diese Funktion abschalten.

Und so funktioniert´s:

Zuerst klickst du auf Start | Einstellungen.

windows-10-update-bandbreite-teilen-torrent-microsoft-verhindern-abschalten

In der nächsten Anzeige rufst du die Kategorie Update und Sicherheit auf.

windows-10-update-sicherheit-schalter-modem-eigene-ressourcen-teilen-download-deaktivieren

Im Bereich Windows Update wechselst du in die erweiterten Optionen

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…um anschließend die Übermittlung von Updates auszuwählen.

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Hier befindet sich dann der Schalter, der das Herunterladen von Updates von mehr als einem Ort regelt. Standardmäßig steht dieser Schalter auf Ein. Ein Linksklick mit der Maus stellt diesen auf Aus.

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Ab sofort steht deine eigene Internetverbindung nicht mehr für die Verbreitung der Windows-Updates zur Verfügung.

Diese Teilungsfunktion hat aber auch einen Vorteil: Weitere, im eigenen Netzwerk befindliche PC´s, laden Teile von zuvor heruntergeladenen Updates und Apps über den Hauptrechner herunter, um schneller verfügbar zu sein. In diesem Fall schaltest du die Funktion einfach wieder ein.

Windows 10 klaut heimlich Bandbreite

Microsoft verknüpft mit Windows 10 Geräte zu einem Netzwerk, um die Verbreitung von Updates zu erleichtern.

Standardmässig ist in Windows 10 Home und Pro eine Option aktiviert, mit der sich Microsoft die Verbreitung von Windows-Updates und Apps erleichtert. Sie nennt sich Windows Update Delivery Optimization (Wudo) beziehungsweise Übermittlungsoptimierung von Windows Update und funktioniert so ähnlich wie ein Bittorrent-Netz: Windows-10-Rechner, die ein Update oder eine Windows-10-App bereits heruntergeladen haben, stellen sie anderen PCs über LAN und Internet zur Verfügung.

Diese an sich nützliche Peer-to-Peer-Funktion erleichtert Microsoft das Verteilen von Patches und Apps. Auf PCs, die nur über eine langsame DSL-Leitung ans Internet angeschlossen sind, kann sie aber zu einer Verlangsamung aller Verbindungen führen. Wie viel Bandbreite «Wudo» verbraucht, ist nicht bekannt. Microsoft schweigt sich dazu aus.

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«Wudo» deaktivieren

Anwender mit langsamen Verbindungen oder die nicht an «Wudo» teilnehmen wollen, können die Funktion in den Windows-Einstellungen abschalten. Rufen Sie dazu in Windows 10 «Einstellungen», «Update und Sicherheit», «Windows Update», «Erweiterte Optionen», «Übermittlung von Updates auswählen» auf und stellen dann bei «Updates von mehr als einem Ort» die angezeigte Option von «Ein» auf «Aus».«Wudo» ist ebenfalls deaktiviert, wenn der Windows-10-Rechner über eine sogenannte getaktete Verbindung mit dem Internet verbunden ist. Microsoft versteht darunter Verbindungen über Mobilfunk oder in volumenbegrenzten WLAN-Netzen. Die Option dazu findet sich unter «Einstellungen», «Netzwerk und Internet», «Wifi» und «Erweiterte Optionen». Aktivieren Sie dort «Als getaktete Verbindung festlegen».

Wie bereits erwähnt, ist «Wudo» standardmässig in Windows 10 Home und Pro aktiviert. In Windows 10 Enterprise und Education ist das auch der Fall, allerdings nur für lokale Netze und nicht für fremde PCs im Internet.

NetBalancer: Einzelnen Anwendungen eine bestimmte Bandbreite zuweisen, zum Beispiel Online-Spielen

Obwohl DSL für einen schnellen Internetzugang steht, kommt es auf der Datenautobahn immer wieder zu Staus. Downloads können sich dann ewig lang hinziehen und Webseiten bauen sich nur quälend langsam auf. Der Grund ist oftmals eine ausgelastete DSL-Verbindung, weil eine Anwendung einen Großteil der zur Verfügung stehenden Bandbreite beansprucht. Hier hilft das kostenlose Tool “NetBalancer“, mit dem Sie den Anwendungen bestimmte Bandbreiten zuweisen können.

Nachdem Sie “NetBalancer” (gibt’s kostenlos auf der Seite seriousbit.com/netbalancer) installiert haben, müssen Sie den Rechner einmal neu starten, um die Freeware nutzen zu können. Während der Installation werden bestehende Netzwerkverbindungen vorübergehend getrennt. Sie sollten laufende Downloads deshalb vorher beenden.

Nach dem Neustart sehen Sie auf dem Desktop zwei neue Icons. Über diese können Sie entweder das Hauptfenster öffnen oder die Anwendung im Hintergrund laufen lassen. Im Hauptfenster finden Sie detaillierte Angaben zu den derzeit aktiven Prozessen. Um eine Bandbreite festzulegen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den entsprechenden Prozess. Zudem können Sie auch festlegen, welche Anwendungen bevorzugt behandelt werden sollen. Wählen sie für die betreffenden Prozesse die Priorität “Hoch” aus, zum Beispiel Online-Spiele. Anwendungen, die den ganzen Tag im Hintergrund laufen, können Sie dagegen eine geringere Priorität zuweisen. Auf diese Weise wirkt sich das Herunterladen von E-Mail Anhängen nicht negativ auf die Geschwindigkeit bei Notebooks aus.

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Neben der kostenlosen Version gibt es auch noch eine kostenpflichtige Variante. Bei dieser können Sie für eine unbegrenzte Zahl an Anwendungen die Bandbreite festlegen. In der kostenlosen Version ist dies auf maximal fünf Anwendungen begrenzt. Für private Anwender reicht dies zumeist jedoch völlig aus.