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Abmahnungen: So gehen Sie bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads vor

Sie haben Post vom Anwalt bekommen? Und dieser Anwalt möchte wegen einer Urheberrechtsverletzung viel Geld von Ihnen haben? Vielleicht müssen Sie gar nicht zahlen.

Das deutsche Urheberrecht ist nicht kompatibel mit dem Internet. Diese einfache Feststellung ändert aber nichts daran, dass das Urheberrecht in der heutigen Form gültig ist und als gesetzestreuer Bürger sollten Sie sich daran halten. Allerdings ist das nicht immer ganz einfach, denn eine Urheberrechtsverletzung können Sie unter Umständen schon dadurch begehen, Sie bei Facebook ein Bild teilen und damit anderen zugänglich machen, obwohl Sie gar nicht der Urheber sind. Aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten

Neben den berechtigten Forderungen im Urheberrechtsbereich gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Anwälte Personen anschreiben, die überhaupt keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Zudem werden oftmals sehr hohe Kosten veranschlagt, die nicht immer zu rechtfertigen sind. Deswegen sind Sie gut beraten, bei einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen einen Anwalt einzuschalten, der sich mit dem Urheberrecht und dem Internet gut auskennt. Über das Internet (etwa über die Rechtsanwaltskammern) finden Sie problemlos einen Fachanwalt, der sich mit dieser Thematik auskennt, denn es gibt mittlerweile zahlreiche betroffene Personen.

illegaler Download

Nichts bezahlen und nichts unterschreiben ohne anwaltlichen Rat

Die Urheberrechtsabmahnungen, die aktuell verschickt werden, setzen meist sehr kurze Fristen, in denen der Betroffene angeblich reagieren muss. Davon sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Sobald Sie ein derartiges Schreiben bekommen haben, sollten Sie zum Anwalt gehen und ihm den Fall schildern. Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht die geforderte Summe. Vielleicht müssen Sie am Ende eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und vielleicht müssen Sie auch einen gewissen Betrag bezahlen. Aber die Chance ist groß, dass Sie weit weniger bezahlen müssen als im ersten Schreiben angekündigt worden ist. Das kann aber nur ein Anwalt für Sie klären.