Viele Mieter haben Stress mit ihrem Vermieter oder den Nachbarn, weil sie ein Haustier halten. Deswegen sollten Sie sich schon vor dem Haustierkauf bzw. dem Einzug genau überlegen, wie Sie vorgehen.
Ein Vermieter darf einem Mieter nicht prinzipiell verbieten, Haustiere zu halten. Das ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 168/12). Allerdings hat das Gericht auch entschieden, dass es durchaus Gründe geben kann, warum ein Mieter auf bestimmte Haustiere verzichten muss. Insbesondere geht es dabei um den Interessenausgleich zwischen dem Mieter, den Nachbarn und dem Vermieter. Ganz grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Haustier niemanden stört, haben Sie kein Problem.
Das richtige Haustier für eine Mietwohnung
Zunächst einmal sollten Sie sich ganz genau überlegen, welches Tier für Ihre persönlichen Lebensumstände am besten geeignet ist. Dann sollten Sie einen Blick in den Mietvertrag werfen, denn auch wenn der Vermieter nicht prinzipiell die Haustierhaltung verbieten darf, kann er doch bestimmte Haustiere verbieten. Problematisch sind besonders Hunde und Katzen, denn viele Vermieter wollen diese Tiere nicht in Ihrem Haus haben. Zudem gibt es mit diesen Haustieren auch besonders häufig Ärger mit den Nachbarn. Weitgehend unproblematisch sind dagegen Kleintiere, die Ihre Nachbarn nicht einmal zu Gesicht bekommen.
Vor dem Haustierkauf mit dem Vermieter sprechen
Wenn Sie vorhaben, ein Haustier zu kaufen, sollten Sie unbedingt zuerst mit dem Vermieter sprechen. Sie können sich viel Ärger sparen, wenn Sie im Vorfeld eine gemeinsame Lösung anstreben. Dann ist der Vermieter nämlich auch eher dazu bereit, einen Kompromiss einzugehen. Wenn Sie hingegen Ihren Vermieter vor vollendete Tatsachen stellen, kann es durchaus passieren, dass Sie ein juristisches Problem bekommen. Wenn der Vermieter auf Ihrer Seite ist, haben Sie schon nicht mehr viel von den Nachbarn zu befürchten. Dennoch ist es klug und empfehlenswert, auch das Gespräch mit den Nachbarn frühzeitig zu suchen.